Zusammenfassung
In der Diskussion über sexuelle Selbstbestimmung werden praktisch umsetzbare Konzepte entwickelt, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zum Ziel haben. Darin finden sich Ähnlichkeiten zu den Voraussetzungen von datenschutzrechtlichen Einwilligungen. Der Beitrag untersucht, ob und wie weit sich Konzepte des sexuellen Konsenses auf datenschutzrechtliche Einwilligungen übertragen lassen und was Datenschützer von der sogenannten “Nein-heißt-nein”-Bewegung lernen können.
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Salemi, S., Hajric, A. Können Datenschützer aus Konzepten des sexuellen Konsenses lernen?. Datenschutz Datensich 48, 177–182 (2024). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1903-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-023-1903-9