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Die Wiederholungsbefragung beim Zensus 2011

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AStA Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Zum Zensus 2011 wurde einige Monate nach dem Zensusstichtag, 9.5.2011 eine Wiederholungsbefragung als Kontrollerhebung auf Stichprobenbasis durchgeführt, um die Qualität der im Zensus ermittelten Einwohnerzahlen zu überprüfen. Der Artikel erläutert Hintergrundinformationen und Ziele der Wiederholungsbefragung, geht auf die Methodik der Ziehung und Hochrechnung der Wiederholungsbefragung ein und präsentiert erste Ergebnisse. Der Beitrag beschreibt zudem, wie die Wiederholungsbefragung beim Zensus 2011 und die daraus vorliegenden Ergebnisse zu interpretieren sind.

Abstract

The follow-up survey was a control sample survey in the 2011 census. It allowed an overall statistical assessment of the quality regarding the number of inhabitants. This paper describes the basic methodical principles of the sample survey and its underlying sampling technique. It will give background information and illustrate the goals of the follow-up survey. After presenting first results of the follow-up survey, the paper concludes with an interpretation of the follow-up survey of the 2011 census.

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Notes

  1. Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung (Amtsblatt der EU Nr. L 324, S. 1).

  2. Die EU bezeichnet die Zensuspopulation auch als sog. „Erhebungspopulation“. Die Erhebungspopulation sind dabei Personen, die in den Ergebnissen einer für eine bestimmte Zielpopulation durchgeführten Erhebung vertreten sind.

  3. Als Beispiel hierzu sei auf die Durchführung der Wiederholungsbefragung in Bayern verwiesen (Schreiber und Dworzak 2012).

  4. Aus den ergänzenden Ziehungen aus den Neuzugängen wurden noch insgesamt 277 Anschriften für die Wiederholungsbefragung ausgewählt (Berg und Bihler 2014a, S. 152)

  5. Eine tiefere Schichtung erfolgte genau dann, wenn ein erwarteter Stichprobenumfang von 0,3 % der Bevölkerung der betreffenden Region (Regierungsbezirk bzw. Kreis) und der Gemeindegrößenklasse mindestens zehn Anschriften in der Stichprobe je Schicht zur Folge hat, wenn innerhalb der Region der Stichprobenumfang auf die acht Anschriftengrößenklassen gleich verteilt wird. Beispielsweise wurde für Hessen in der Klasse unter 2000 Einwohnern nur eine Schicht gebildet, in der Klasse von 2000 bis unter 10.000 Einwohnern dagegen drei Schichten (Regierungsbezirke).

  6. Paarige Person: Person ist gemeldet und in der Haushaltsstichprobe als existent festgestellt; Fehlbestand: Person ist nicht gemeldet, aber existent; Karteileiche: Person ist gemeldet und nicht existent.

  7. Der Wohnungsstatus hatte ursprünglich die drei Ausprägungen alleiniger Wohnsitz, Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz. Hier und im Folgenden schließt der Hauptwohnsitz immer den alleinigen Wohnsitz mit ein.

  8. Beispielsweise die Zahl der in der Wiederholungsbefragung existenten Personen oder die Zahl der Personen, die laut Haushaltsstichprobe Karteileiche und laut Wiederholungsbefragung paarig waren.

  9. Alle Wohnanschriften zum Zensusstichtag in großen beziehungsweise in kleinen Gemeinden ohne Sonderanschriften.

  10. In großen beziehungsweise in kleinen Gemeinden, ohne Antwortausfälle.

  11. Eine Ausnahme bilden hier die Anschriften mit Gemeinschaftsunterkünften (Sonderbereiche). Hier wurden hinsichtlich des Merkmals Wohnungsstatus die Angaben aus der Primärerhebung verwendet. Begründung: da in den einzelnen Bundesländern das Melderecht für Sonderanschriften unterschiedlich geregelt ist, hat man sich hier darauf geeinigt, eine bundesweit einheitliche Angabe aus der Primärerhebung zu verwenden.

  12. Angewandtes Fallzahlkriterium: bei einer Fallzahl kleiner 50 werden entsprechende Felder gesperrt. Aggregationen aus zu sperrenden Feldern die in der Summe 50 und mehr Fälle ergeben, werden hier nachgewiesen.

Literatur

  • Berg A, Bihler W (2011) Das Stichprobendesign der Haushaltsstichprobe des Zensus 2011. Wirtsch Stat 4:317

  • Berg A, Bihler W (2014) Der Auswahlplan für die Ziehung der Neuzugänge der Haushaltsstichprobe des Zensus 2011. Wirtsch Stat 3:151

  • Berg A, Bihler W (2014) Das Hochrechnungsverfahren zur Ermittlung der Einwohnerzahl im Zensus 2011. Wirtsch Stat 4:229

  • Diehl E-M (2012) Methoden der Mehrfachfallprüfung im Zensus 2011. Wirtsch Stat 6:473

  • Schreiber R, Dworzak K (2012) Zensus 2011: Durchführung der Wiederholungsbefragung. Bayern Zahl 7:501

  • Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2004) Ergebnisse des Zensustests. Wirtsch Stat 8:813

  • Verordnung (EU) Nr. 1151/2010 der Kommission vom 8. Dezember 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die Modalitäten und die Struktur der Qualitätsberichte sowie das technische Format der Datenübermittlung (Amtsblatt der EU Nr. L 324, Seite 1).

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Klink, S., Bihler, W. Die Wiederholungsbefragung beim Zensus 2011. AStA Wirtsch Sozialstat Arch 9, 191–214 (2015). https://doi.org/10.1007/s11943-015-0174-9

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