Zusammenfassung
Datenschutzkontrollorgane vertreten in letzter Zeit die Auffassung, dass dieselben Daten gleichzeitig Personenbezug aufweisen können und nicht aufweisen können. Diese Sicht führt zu Beliebigkeit und gefährdet so das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Im Beitrag wird eine objektive Bestimmung des Personenbezuges gefordert, wie es die Richtlinie vorgibt. Denn nur so kann das Ziel des Datenschutzes erreicht werden.
Author information
Authors and Affiliations
Corresponding author
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Pahlen-Brandt, I. Datenschutz braucht scharfe Instrumente Beitrag zur Diskussion um „personenbezogene Daten“. DuD 32, 34–40 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0009-8
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0009-8