Zusammenfassung
Unter dem Begriff Datennotwehr diskutiert der Autor die Möglichkeiten durch einen „moderaten offensiven Datenschutzes“, die eigene informationelle Selbstbestimmung selbst zu schützen. Beispiele sind die Selbstschutz-Werkzeuge im Internet wie die Nutzung von Verschlüsselungssoftware und Anonymisierungsdienste. Beispiele aus der Offline-Welt sind die „Vermummung“, die „Maskierung“ oder die „Lüge“, um eigene Merkmale vor Dritten zu verbergen. Andere Maßnahmen der Datennotwehr reichen vom Wechsel des Handys oder der SIM-Karte, die Nutzung ausländischer Handys sowie die Manipulation eigener Kommunikationsdaten gegen Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung.
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Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch Professor für öffentliches Recht und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls Universität Tübingen und seit 2003 Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen.
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Ronellenfitsch, M. Datennotwehr. DuD 32, 110–116 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0048-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0048-1