Zusammenfassung
Mit der BDSG-Novelle II (Fassung der BT-Drs. 16/12011 mit den Änderungen der BT-Drs. 16/13657) traten am 1. September 2009 neue Datenschutzvorschriften in Kraft. Auch der Arbeitnehmerdatenschutz sollte dabei im BDSG verankert werden, was zur Schaffung eines § 32 BDSG führte. Im Hinblick auf Kontrollmaßnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere bei der Errichtung firmeninterner Warnsysteme und dem Einsatz von Videoüberwachungstechnik stellt sich nun die Frage, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten und inwiefern im Vergleich zur bisherigen Rechtslage Änderungen eingetreten sind.
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Polenz, S. Fehlverhaltenskontrolle am Arbeitsplatz. DuD 33, 561–563 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0143-y
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