Zusammenfassung
Arbeitgeber haben ein Interesse daran, möglichst viele Informationen über die Bewerber zu erheben und zur Grundlage ihrer Einstellungsentscheidung zu machen. Bewerber haben ein Interesse daran ihre Privatsphäre zu schützen, selbst wenn ihnen viel an dem vermeintlichen Traumjob liegt. Der Beitrag dient als Orientierungshilfe, welche Informationen der Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren erheben darf.
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RA Sebastian Ertel Arbeitet als externer Datenschutzbeauftragter im Auftrag der datenschutz nord GmbH in Bremen.
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Ertel, S. Das Fragerecht des Arbeitgebers. DuD 36, 126–131 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0030-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-012-0030-9