Zusammenfassung
Geht es nach der EU, so soll das Internet in Zukunft vergessen können. Die geplante EU-Verordnung zum Datenschutz sieht dies in Art. 17 vor. Dieser Aufsatz betrachtet sowohl den Regelungsinhalt des Art. 17 als auch verschiedene technische und rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten eines Rechts auf Vergessenwerden.
Additional information
Lukas Kalabis Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Sicherheit in der Informationstechnik, TU Darmstadt.
Annika Selzer Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Kalabis, L., Selzer, A. Das Recht auf Vergessenwerden nach der geplanten EU-Verordnung. Datenschutz Datensich 36, 670–675 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0224-1
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-012-0224-1