Zusammenfassung
Die überwachungspraxis der amerikanischen Geheimdienste und ihrer Verbündeten führt zu einer gigantischen anlasslosen und — soweit möglich — flächendeckenden Speicherung und Auswertung von personenbezogenen Daten deutscher und europäischer Bürger. Welche Form und welches Ausma maximal hinzunehmen sind, haben das BVerfG und der EuGH eindeutig klargestellt. Der deutsche Staat und die Europäische Union haben sich schützend vor die Grundrechte ihrer Bürger zu stellen. Der Beitrag untersucht, welche Konsequenzen sich aus dieser Schutzpflicht für die übertragung personenbezogener Daten in die USA ergeben.
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Prof. Dr. Alexander Roßnagel Wiss. Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) und Direktor des Forschungszentrums für Informationstechnik-Gestaltung (ITeg) an der Universität Kassel.
Dr. Silke Jandt Geschäftsführerin der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet), Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG), Universität Kassel
Dr. Philipp Richter Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet), Forschungszentrum für Informationstechnik- Gestaltung (IteG).
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Roßnagel, A., Jandt, S. & Richter, P. Die Zulässigkeit der Übertragung personenbezogener Daten in die USA im Kontext der NSA-überwachung. Datenschutz Datensich 38, 545–551 (2014). https://doi.org/10.1007/s11623-014-0181-y
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