EINLEITUNG
Das Universitäts-Rechenzentrum Trier (URT) war lange Jahre eine Außenstelle des Regionalen Hochschul-Rechenzentrums Kaiserslautern (RHRK) [1]. Die rechtlichen Grundlagen für Einrichtung, Betrieb und Nutzung des Universitätsrechenzentrums Trier (URT) sind daher das „Landesgesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz“ vom 21. Juli 1978, verbunden mit dem „Universitätsgesetz“ vom 23. Mai 1995 in der derzeit gültigen Fassung, die „Grundsätze für die Errichtung und den Betrieb von Hochschulrechenzentren (HRZ)“, die „Organisationssatzung für die Errichtung und den Betrieb des Regionalen Hochschulrechenzentrums Kaiserslautern“ vom 2. Januar 1980 sowie die „Benutzungs- und Gebührenordnung für das Regionale Hochschulrechenzentrum Kaiserslautern (RHRK)“ vom 7. November 1980. Eine 1999 vom Senat verabschiedete Nutzerordnung wird seither vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung rechtlich geprüft.
© Copyright by K.G. Saur Verlag 2000