Gercke, Marco. "PRISM, TEMPORA und das deutsche Strafverfahren – Verwertbarkeit der Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste: Wann nachrichtendienstliche Erkenntnisse an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und verwertet werden dürfen"
Computer und Recht, vol. 29, no. 11, 2013, pp. 749-754.
https://doi.org/10.9785/ovs-cr-2013-749
Gercke, M. (2013). PRISM, TEMPORA und das deutsche Strafverfahren – Verwertbarkeit der Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste: Wann nachrichtendienstliche Erkenntnisse an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und verwertet werden dürfen.
Computer und Recht,
29(11), 749-754.
https://doi.org/10.9785/ovs-cr-2013-749
Gercke, M. (2013) PRISM, TEMPORA und das deutsche Strafverfahren – Verwertbarkeit der Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste: Wann nachrichtendienstliche Erkenntnisse an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und verwertet werden dürfen. Computer und Recht, Vol. 29 (Issue 11), pp. 749-754.
https://doi.org/10.9785/ovs-cr-2013-749
Gercke, Marco. "PRISM, TEMPORA und das deutsche Strafverfahren – Verwertbarkeit der Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste: Wann nachrichtendienstliche Erkenntnisse an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und verwertet werden dürfen"
Computer und Recht 29, no. 11 (2013): 749-754.
https://doi.org/10.9785/ovs-cr-2013-749
Gercke M. PRISM, TEMPORA und das deutsche Strafverfahren – Verwertbarkeit der Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste: Wann nachrichtendienstliche Erkenntnisse an deutsche Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und verwertet werden dürfen.
Computer und Recht. 2013;29(11): 749-754.
https://doi.org/10.9785/ovs-cr-2013-749
Copied to clipboard